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Restaurierung
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Der Erhalt von Kunst- und Kulturgut ist eine gesellschaftliche Aufgabe und Verpflichtung, verantwortungsvoll mit unserem kulturellen Erbe umzugehen und für nachfolgende Generationen zu sichern. Der Staat kommt dieser Verpflichtung mit dem Denkmalschutzgesetz nach.

Der Vollzug des Denkmalschutzes ist der Kulturhoheit der Bundesländer unterstellt. Die theoretische und praktische Umsetzung erfolgt über verschiedene Spezialisten der Denkmalpflege. Eine dieser Tätigkeiten liegt im Aufgabenbereich des Restaurators. Der verantwortungsvolle Umgang mit den verschiedensten Kunstobjekten erfordert vom Restaurator besondere Kenntnisse und Fähigkeiten, verbunden mit einer fachbezogenen Ausbildung und Spezialisierung. In den frühen Anfängen der Restaurierung lag das Verständnis im Wesentlichen in der Wiederherstellung eines Kunstwerkes in einen als ursprünglich angenommenen Zustand.

Die moderne Restaurierung verfolgt die Intention, Kunst- und Kulturgut mit minimalen Eingriffen und Maßnahmen zu bewahren und den Erhaltungszustand zu verbessern. Beinhaltet die Bezeichnung Restaurierung auch Ergänzungen und Rekonstruktionen, so bezieht sich der Begriff Konservierung im Wesentlichen auf substanzerhaltende Maßnahmen.

Die komplexen Aufgabenbereiche der Konservierung und Restaurierung erfordern die enge interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Naturwissenschaftlern, Archäologen, Kunsthistorikern, Architekten und Ingenieuren sowie vielen anderen spezialisierten Fachkräften.

Kunst- und Kulturgut
Denkmalschutzgesetz
Restaurierung
Konservierung