Umnutzung zu einem Luftschutzkeller Hauskeller ehem. Burgstraße 7/Altenhofstraße 2/3 Rindermarkt 4 – Hinterhaus

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Denkmalpflege

Als Denkmalpflege bezeichnet man die geistigen, technischen, handwerklichen und künstlerischen Maßnahmen, die zur Er- und Unterhaltung von Kulturdenkmälern erforderlich sind. Denkmalschutz dagegen sind die rechtlichen Anordnungen, Verfügungen, Genehmigungen und Auflagen, die Denkmalpflege sicherstellen.

Denkmalpflege beurteilt den Zustand von Kulturdenkmälern und entscheidet über gegebenenfalls zu ergreifende Maßnahmen des Unter- oder Erhalts. In der Regel ist behördlicherseits die entsprechende wissenschaftliche und technische Kompetenz beim Denkmalamt, der Denkmalfachbehörde des jeweiligen Bundeslandes konzentriert. Die Denkmalfachbehörde berät die Denkmalschutzbehörden fachlich und ist in der Regel auch für die finanzielle Förderung der Denkmaleigentümer zuständig.

Zu finanziellen Fördermöglichkeiten und steuerlichen Aspekten in Bayern informiert das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege ausführlich.

In einigen Bundesländern liegt auch der laufende Unterhalt einiger ausgesuchter Kulturdenkmäler – zumeist in öffentlichem Besitz – bei der Denkmalfachbehörde. Dazu kann auch eine langfristige Planung zur Wiederherstellung eines angenäherten historischen Bestands gehören.

Unsere Leistungen und Kompetenzen: