Umnutzung zu einem Luftschutzkeller Hauskeller ehem. Burgstraße 7/Altenhofstraße 2/3 Rindermarkt 4 – Hinterhaus

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Denkmalschutzgesetz PDF Drucken

In Deutschland fällt der Denkmalschutz unter die Kulturhoheit der Bundesländer. Er ist in den jeweiligen Denkmalschutzgesetzen (DSchG) geregelt. Es gibt kein Denkmalschutzgesetz auf Bundesebene. Die einzelnen Gesetzgebungen unterscheiden sich zum Teil erheblich.

Besondere Vorschriften zur Erhaltung bzw. Veränderungsverbote werden durch die Bundesländer erlassen. Die Denkmalbehörden eines Bundeslandes erarbeiten Denkmallisten. Erst wenn ein Objekt in diesen Denkmallisten erfasst ist, gilt es offiziell als Kulturdenkmal.

Der Staat ist in der Regel bevorrechtigt, Denkmale zu kaufen. Bei hochwertigen Denkmalen oder gefährdeten Denkmalen ist eine Enteignung möglich. Nicht unbestritten ist der verfassungsrechtliche Auftrag zum Denkmalschutz. Jedoch hat der Gesetzgeber in zahlreichen Gesetzen (z.B. dem Raumordnungsgesetz) dem Denkmalschutz einen besonderen Stellenwert eingeräumt.

Besondere Vorteile bietet das Steuerrecht für die Erhaltung und Pflege von Denkmalen.

Die Investition in eine denkmalgeschützte Immobilie wird durch besondere steuerliche Anreize gefördert. Voraussetzung für die Abschreibung und eine mögliche Investitionszulage ist die Bescheinigung der zuständigen Denkmalschutzbehörde. Die Baumaßnahmen müssen vor dem Beginn der Bauarbeiten mit der Behörde abgestimmt werden.